Liebe Eltern der Schule an den Linden,
mit offizieller Schulmail hat das Ministerium für Schule und Bildung (MSB) NRW heute Folgendes mit Wirkung zum 02.11.2021 erlassen:
- Die Maskenpflicht für Schülerinnen und Schüler an festen Sitzplätzen entfällt in NRW-Schulen.
- Masken können jedoch freiwillig weiterhin auch an festen Sitzplätzen verwendet werden.
- Abseits fester Sitzplätze besteht in Innenbereichen von Schulen weiterhin Maskenpflicht.
- Auf dem Schulgelände außen besteht keine Maskenpflicht.
Das Ganze hat allerdings auch einen “Preis”:
“Tritt in einem Klassen- oder Kursverband ein Infektionsfall auf, ist die Quarantäne von Schülerinnen und Schülern ab sofort in der Regel auf die nachweislich infizierte Person sowie die unmittelbare Sitznachbarin oder den unmittelbaren Sitznachbar zu beschränken. Vollständig geimpfte oder genesene Personen ohne Symptome sind von der Quarantäneanordnung weiterhin ausgenommen.” (Zitat aus der Schulmail)
Faktisch wird also zukünftig und mutmaßlich nicht mehr nur das infizierte Kind selbst in Quarantäne gehen, sondern — anders als zuletzt — auch das direkt am selben Tisch sitzende Kind. Allerdings besteht die Möglichkeit von Freitestung nach fünf Tagen:
“Des Weiteren gelten die bekannten Regelungen zur sogenannten „Freitestung“ von engen Kontaktpersonen fort. Dies bedeutet, dass die Quarantäne der Schülerinnen und Schüler frühestens am fünften Tag der Quarantäne durch einen negativen PCR-Test oder einen qualifizierten hochwertigen Antigen-Schnelltest vorzeitig beendet werden kann. Bei einem negativen Testergebnis nehmen die Schülerinnen und Schüler sofort wieder am Unterricht teil.” (Zitat aus der Schulmail)
Bitte besprechen Sie sich in aller Ruhe mit Ihrem Kind, ob es auch am festen Sitzplatz weiterhin eine Maske tragen soll bzw. möchte. Wir respektieren Ihre Entscheidung als Schule vollumfänglich und in jedem Fall.
Für Ihre Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit gerne unter unserer Schulrufnummer (05233 8190) zur Verfügung.
Mit herzlichem Gruß
Ingo Kortmann