Liebe Eltern der Schule an den Linden,
in der vergangenen Woche habe ich Sie mit der seinerzeit neuen und aktuellen Information zur Coronaschutzverordnung NRW angeschrieben, dass Schulkinder gültige Testnachweise über Schülerausweise bzw. Schulbescheinigungen erbringen könnten. Dementsprechend hatte ich angekündigt, allen Kindern Anfang dieser laufenden Woche Schulbescheinigungen auszustellen.
Mit Wirkung vom 23.08.2021 wurde die Coronaschutzverordnung nun neuerlich angepasst. Die Koppelung an Schülerausweise oder Schulbescheinigungen wurde herausgenommen. Nunmehr gelten alle schulpflichtigen Kinder, d.h. Kinder im schulpflichtigen Alter, grundsätzlich als dauerhaft durch die Schulen getestet und müssen in keinem Fall (Stadionbesuch, Schwimmbad, Restaurant etc.) eine gesonderte Testbescheinigung oder einen Schülerausweis oder eine Schulbescheinigung beibringen. Das schulpflichtige Alter genügt (siehe CorSchVO NRW § 2 Satz (8)).
Für Ihre Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Mit bestem Gruß
Ingo Kortmann